Die anfallenden Kosten für die ersten fünf probatorischen Sitzungen werden von den Beihilfestellen übernommen. Anschließend muss ein Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie gestellt werden.
Zusätzlich zu dem von mir verfassten Antrag muss ein Konsiliarbericht vom Arzt eingereicht werden, der beurteilt, ob eine ärztliche Mitbehandlung notwendig ist und ob körperliche Gründe gegen eine psychotherapeutische Behandlung sprechen. Dieser Antrag wird von einem unabhängigen Gutachter geprüft.
Wenn dieser die Notwendigkeit einer Psychotherapie bestätigt, werden die psychotherapeutischen Leistungen von der Beihilfe erstattet. Folgende Aspekte sind wichtig, wenn Sie bei der Beihilfe versichert sind:
- Vor dem Beginn der Psychotherapie sollten Sie sich bei der Beihilfestelle über die Bedingungen der Antragstellung und der Kostenerstattung erkundigen.
- Die Beihilfeverordnung für die ambulante Psychotherapie können Sie unter Beihilfe in Bund und Ländern oder bei der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen/Bremen einsehen.