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Willkommen
Ich behandle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr und ihre Familien/Bezugspersonen.
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit der Fachrichtung Verhaltenstherapie kann ich mit allen privaten Krankenkassen und bei gesetzlich Versicherten über das Kostenerstattungsverfahren abrechnen.
Zu den Angeboten meiner Praxis gehören Diagnostik, Psychotherapie und Beratung.
In der Regel findet die Therapie in wöchentlichen Terminen statt und dauert etwa 1-3 Jahre.
Privat, Selbstzahler, Beihilfe und Kostenerstattung.
Schwerpunkte
Eine ambulante Psychotherapie bietet Hilfe bei Störungen in den Bereichen des Denkens, Fühlens und Handelns.
Anlässe für das Aufsuchen eines Psychotherapeuten können sein:
Darüber hinaus sind viele weitere Vorstellungsanlässe möglich.
Um die Situation der Kinder und Jugendlichen zu verbessern, sind sie häufig auf die Unterstützung von Bezugspersonen angewiesen. Aufgrund dessen beziehe ich für gewöhnlich die Eltern oder andere wichtige Bezugspersonen in regelmäßigen Abständen in die Behandlung mit ein.
Ablauf
1. Erstgespräch
Zum ersten Termin lade ich Eltern/Bezugspersonen gerne mit ihren Kindern gemeinsam ein. Falls Eltern den ersten Termin allein wahrnehmen möchten, können wir dies vorab gerne besprechen und gemeinsam abwägen. Es ist notwendig, dass beide Elternteile ihr Einverständnis zur Psychotherapie des Kindes geben.
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen eigenständig einen Psychotherapeuten aufsuchen.
Folgendes bringen Sie bitte zum ersten Termin mit:
- Arztbriefe oder Berichte von Psychologen/Logopäden/ Ergotherapeuten/Hilfen vom Jugendamt
- Gelbes U-Heft
- Schulzeugnisse (wenn möglich bitte als Kopien)
2. Kennlerntermine
In den ersten fünf Probeterminen
- findet ein erstes Kennenlernen statt
- erfolgt eine Diagnostik in den Bereichen der Entwicklungs- und Leistungsdiagnostik, Familiendiagnostik und emotionalen Diagnostik
- wird ein erstes Entstehungsmodell der Auffälligkeiten erstellt
- werden die Ergebnisse der Diagnostik besprochen
- die einzelnen Therapieschritte geplant und Behandlungsziele festgelegt
- wird ggf. die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung beantragt. Bei privaten Versicherungen und Beihilfestellen ist die Anzahl der Therapiestunden sowie die Kosten für die Psychotherapie vom abgeschlossenen Tarif abhängig. Es gibt Tarife, die eine maximale Anzahl an Therapiestunden insgesamt und/oder im Kalenderjahr festlegen und ggf. einen Eigenanteil vorsehen. Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt über eine Individualvereinbarung gem. GOP/GOÄ (PDF)).
3. Therapie
Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Therapieeinheiten und sechs zusätzliche Bezugspersonenstunden. Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten für jeweils ein Kontingent von 12 Einheiten. Eine Kurzzeittherapie kann anschließend bei Bedarf in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Diese umfasst insgesamt bis zu 80 Therapieeinheiten mit 20 zusätzlichen Bezugspersonenstunden.
Psychotherapie kann in dieser Praxis auch als Kombinationsbehandlung von Einzel- und Gruppentherapie oder ausschließlich als Gruppentherapie angeboten werden.
Erstgespräch
Kennlerntermine
Therapie
Kostenübernahme
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Als Grundlage für die therapeutische Arbeit wird ein Behandlungsvertrag zwischen Patient bzw. deren Eltern und der Therapeutin geschlossen. Den folgenden Patientengruppen kann ich meine Leistungen anbieten:
Die anfallenden Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen.
Allerdings ist es ratsam, dass Sie sich vor dem Erstgespräch bei der privaten Krankenversicherung nach den exakten Versicherungsbedingungen erkundigen. Ggf. ist es möglich, dass Sie eine schriftliche Leistungszusage ausgestellt bekommen.
Die folgenden Fragen können bei der Klärung der Kostenübernahme hilfreich sein:
- Kann ich bzw. mein Kind entsprechend meines Versicherungstarifs eine psychotherapeutische Behandlung bei einer approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin durchführen?
- Wie sieht der Leistungsumfang aus? Gibt es eine Begrenzung der maximalen Sitzungen pro Jahr?
- Wird als Stundenhonorar (der 2,3-fache Satz) nach GOP vollständig übernommen?
- Falls das nicht der Fall ist, wie hoch ist der Anteil des Stundenhonorars der übernommen wird?
- Muss ein Therapieantrag vor dem Therapiebeginn schriftlich gestellt werden? Gibt es dafür bestimmte Antragsunterlagen bzw. Formblätter?
- Welche Qualifikationsnachweise von der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin benötigt die Krankenkasse?
Die anfallenden Kosten für die ersten fünf probatorischen Sitzungen werden von den Beihilfestellen übernommen. Anschließend muss ein Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie gestellt werden.
Zusätzlich zu dem von mir verfassten Antrag muss ein Konsiliarbericht vom Arzt eingereicht werden, der beurteilt, ob eine ärztliche Mitbehandlung notwendig ist und ob körperliche Gründe gegen eine psychotherapeutische Behandlung sprechen. Dieser Antrag wird von einem unabhängigen Gutachter geprüft.
Wenn dieser die Notwendigkeit einer Psychotherapie bestätigt, werden die psychotherapeutischen Leistungen von der Beihilfe erstattet. Folgende Aspekte sind wichtig, wenn Sie bei der Beihilfe versichert sind:
- Vor dem Beginn der Psychotherapie sollten Sie sich bei der Beihilfestelle über die Bedingungen der Antragstellung und der Kostenerstattung erkundigen.
- Die Beihilfeverordnung für die ambulante Psychotherapie können Sie unter Beihilfe in Bund und Ländern oder bei der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen/Bremen einsehen.
Aufgrund des hohen Bedarfs an Psychotherapie und der langen Wartelisten von kassenärztlich niedergelassenen Psychotherapeuten gibt es die Möglichkeit der Kostenerstattung. Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit kein Therapieplatz in einer Vertragspraxis gefunden haben, kann die Therapie bei einem approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis über das Kostenerstattungsprinzip nach §13 Abs. 3 SGB V beantragt werden.
Kontaktieren Sie entweder die Terminservicestelle (Tel. 116 117) oder rufen Sie direkt mehrere Psychotherapeuten mit Kassenzulassung (etwa 10 bis 20) an. Protokollieren Sie genau, welche Auskunft Ihnen gegeben wurde!
Nehmen Sie eine Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten wahr. Kann dieser keinen Therapieplatz anbieten, lassen Sie sich eine Bescheinigung (das sog. PTV 11-Formular) ausstellen. Diese sollte idealerweise einen Dringlichkeitscode enthalten. Hilfreich ist es auch, wenn dort eine sog. „Richtlinienpsychotherapie“ empfohlen wurde.
Finden Sie ab Ausstellungsdatum in den kommenden 6-8 Wochen keinen Therapieplatz, können Sie gemeinsam mit mir einen Antrag auf Kostenerstattung an die Krankenkasse stellen.
Noch ein Tipp: Bitten Sie Ihre Krankenkasse um eine Beratung, am besten schriftlich. Sie sollten erfragen, welche Vorgaben Sie erfüllen und welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Dies kann je nach Kasse unterschiedlich sein.
Info: Eine Kassenzulassung bedeutet, dass ein Therapeut über Ihre Versichertenkarte abrechnen darf. Ohne diese Zulassung kann nur über die Kostenerstattung mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Die fachliche Qualifikation ist jedoch in beiden Fällen identisch!
Wenn die Krankenkasse die Psychotherapie nicht oder nicht mehr übernimmt, können Sie die Kosten auch selbst tragen. In diesem Fall sind keine weiteren Formalitäten notwendig.
Über mich
Nach dem Psychologiestudium in Hildesheim nahm ich 2009 eine Tätigkeit in einer Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie nach der Sozialpsychiatrievereinbarung auf, zunächst in Hildesheim und seit 2012 in Bremen. Berufsbegleitend begann ich die Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit der Fachrichtung Verhaltenstherapie, die ich 2014 mit der Approbation abschloss.
Viel Freude machen mir die Vielfalt in Persönlichkeiten, Altersgruppen und Störungsbildern. Ein Großteil der Behandlung bestand im interkulturellen Arbeiten und mit traumatisierten Menschen. Die Tätigkeit in eigener Praxis nahm ich im November 2023 auf.
Martina Gebhardt
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
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Die Praxis ist zwei Minuten von der Haltestelle Weserwehr entfernt